Hinweis vorab – bitte vollständig lesen
Dieser Text fasst die wichtigsten Informationen für die Jurierung 2027 zusammen.
Bitte lesen Sie vor Beginn Ihrer Bewertung auch das ausführliche Briefing zur Jurierung 2026. Dort werden der konzeptionelle Hintergrund von RHEIN!ROMANTIK?, das Spannungsfeld von „!“ und „?“ sowie das grundsätzliche Jurierungsverfahren ausführlicher erläutert.
Jurierung 2026 – vollständiges Briefing
Die dort beschriebenen inhaltlichen Grundlagen gelten weiterhin. Für Fristen, technische Abläufe und organisatorische Angaben ist jedoch diese Information für 2027 maßgeblich.
Zeitaufwand und Rückmeldefrist
Der zeitliche Aufwand für die Jurierung liegt erfahrungsgemäß bei etwas über zwei Stunden.
Wir bitten darum, die ausgefüllten Stimmzettel bis spätestens Sonntag, 7. Februar 2027, zurückzusenden.
1. Was soll die Jury entscheiden?
Die Jurierung erfolgt digital von zu Hause aus.
Es wird nicht ausjuriert und keine Rangfolge erstellt. Für jedes Werk entscheiden Sie ausschließlich:
Ist dieses Werk als Beitrag zu RHEIN!ROMANTIK? 2027 aus Ihrer Sicht annehmbar – ja oder nein?
Bewertet werden ausschließlich die eingereichten Werkfotos und die dazugehörigen Bildtitel.
Dabei wird die konkret eingereichte Arbeit beurteilt – nicht die Person, ihre bisherige künstlerische Tätigkeit oder ihre früheren Beiträge zu RHEIN!ROMANTIK?.
Eine frühere Annahme begründet ebenso wenig einen Anspruch auf erneute Annahme wie eine frühere Ablehnung gegen ein Werk oder eine Person spricht. Auch beruflicher oder professioneller Status ist kein eigenes Auswahlkriterium.
2. Der wichtigste Grundsatz: Das Motiv allein genügt nicht
RHEIN!ROMANTIK? bewegt sich bewusst zwischen Ausrufezeichen und Fragezeichen.
Das „!“ kann für Faszination, Schönheit, historische Romantik und deren Fortwirken bis in die Gegenwart stehen.
Das „?“ kann diese Vorstellungen hinterfragen, brechen, ironisieren oder ihnen gegenwärtige Realitäten gegenüberstellen.
Beides ist ausdrücklich erwünscht – aber weder „!“ noch „?“ ist allein durch die Wahl eines passenden Motivs erfüllt.
Eine Burg im Abendlicht, ein malerisches Rheintal oder eine stimmungsvolle Landschaft ist nicht allein deshalb ein überzeugender Beitrag, weil sie an die Rheinromantik erinnert.
Ebenso wenig genügt auf der kritischen Seite das bloße Zeigen beispielsweise eines Abflussrohres, eines Autoreifens, toter Fische, von Niedrigwasser, Abgasen oder anderen sichtbaren Problemen am Rhein.
Solche Motive können wichtige Ausgangspunkte sein. Entscheidend ist jedoch, was die einreichende Person künstlerisch daraus macht.
Nicht allein das Motiv entscheidet, sondern die erkennbare künstlerische oder konzeptionelle Eigenleistung, mit der ein Werk seinen Gegenstand zu einem eigenständigen Beitrag zu RHEIN!ROMANTIK? macht.
3. Kriterien für Ihre Entscheidung
Künstlerische Eigenleistung und Schöpfungshöhe
Jedes eingereichte Werk sollte eine erkennbare Schöpfungshöhe aufweisen.
Gemeint ist damit keine bestimmte Kunstrichtung und auch kein bestimmter technischer Schwierigkeitsgrad. Entscheidend ist eine eigenständige gestalterische Leistung.
Eine persönliche Handschrift, eine eigene Idee, eine bewusste gestalterische Entscheidung oder eine nachvollziehbare konzeptionelle Auseinandersetzung sollte erkennbar sein.
Thematischer Bezug
Das Werk soll sich mit dem Rhein auseinandersetzen – geografisch, historisch, kulturell, gesellschaftlich oder symbolisch.
Dabei kann es die Rheinromantik bestätigen, fortführen, zitieren, verändern, ironisieren, hinterfragen oder ihr widersprechen.
Eine affirmative und eine kritische Position sind grundsätzlich gleichberechtigt.
Originalität und Eigenständigkeit
Fragen Sie sich:
Eröffnet die Arbeit einen eigenen Blick auf das Thema?
Ist eine persönliche Haltung oder Handschrift erkennbar?
Geht die Arbeit über die bloße Wiedergabe eines attraktiven, historischen oder problematischen Motivs hinaus?
Formale und konzeptionelle Qualität
Je nach Werk können Technik, Material, Komposition, Sprache, Inszenierung oder die Verbindung verschiedener Medien für die Beurteilung wichtig sein.
Entscheidend ist nicht technische Perfektion, sondern ob die Gestaltung zur Idee des Werks passt und sie überzeugend umsetzt.
Reproduktionen und Aneignungen
Reproduktionen oder die fotografische beziehungsweise digitale Wiedergabe bereits bestehender Werke, Materialien oder Motive sind grundsätzlich möglich.
Sie müssen als solche gekennzeichnet sein. Entscheidend ist, dass ihre Verwendung einen eigenen schöpferischen Impuls erkennen lässt und nicht lediglich eine Vervielfältigung darstellt.
Die Verantwortung für notwendige Bild- und Nutzungsrechte liegt bei den Einreichenden.
4. Eine mögliche Kontrollfrage
Wenn Sie bei einem Werk unsicher sind, kann folgende Frage hilfreich sein:
Würde dieses Werk auch dann noch als eigenständiger Beitrag zu RHEIN!ROMANTIK? überzeugen, wenn ich vom bloßen Motiv absehe und danach frage, welche eigene künstlerische Entscheidung darin sichtbar wird?
Diese Frage ist kein Punktesystem und ersetzt nicht Ihr persönliches Urteil. Sie soll lediglich helfen, Motiv und künstlerische Leistung voneinander zu unterscheiden.
Gerade weil RHEIN!ROMANTIK? mit wechselnden Jurorinnen und Juroren arbeitet, sind unterschiedliche Auffassungen ausdrücklich Teil des Verfahrens.
5. Bewertungsverfahren
Jede Jurorin und jeder Juror erhält:
1. Werkfotos als Bilddateien
– nach TNNR geordnet
– in hoher Auflösung
– in einer strukturierten Dateiablage
2. Ein bebildertes Excel-Dokument zur Übersicht
– mit den Werkfotos zur Orientierung
– nicht für den Rückversand vorgesehen
3. Einen Excel-Stimmzettel ohne Bilder
– ausschließlich zur Stimmabgabe
– nur dieser Stimmzettel wird zurückgesandt.
Für die Jurierung 2027 steht ein Kontingent von bis zu 60 Punkten zur Verfügung. Die endgültige Zahl hängt von der Gesamtzahl der Einreichungen ab.
Pro Werk kann maximal ein Punkt vergeben werden:
1 Punkt = angenommen
keine Eintragung = nicht angenommen
Das Punktekontingent muss nicht vollständig ausgeschöpft werden.
6. Werkfoto-Verzeichnis und TNNR
Die hochauflösenden Werkfotos stehen in einer nach TNNR strukturierten Dateiablage zur Verfügung. Die Excel-Dateien dienen der Übersicht und Stimmabgabe.
Bitte verändern Sie nicht die Reihenfolge der Zeilen, da dies die spätere Zusammenführung der Bewertungen erheblich erschwert.
7. Fristen
Einsendeschluss der Werkfotos: Sonntag, 31. Januar 2027
Weitergabe an die Jury: spätestens Dienstag, 2. Februar 2027
Rücksendung der Stimmzettel: spätestens Sonntag, 7. Februar 2027.
Die Rücksendung erfolgt ausschließlich per E-Mail an die Projektleitung. Bitte senden Sie nur den ausgefüllten Stimmzettel, keine Bilder oder weiteren Tabellenblätter.
8. Austausch und Jurorenbericht
Bei Bedarf kann nach Abschluss der Einzelbewertungen eine kurze Zoom-Runde stattfinden. Sie dient dazu, offene Fragen oder auffällig unterschiedliche Einschätzungen zu besprechen.
Darüber hinaus freuen wir uns über einen kurzen Jurorenbericht mit Beobachtungen zur Einreichung, zum Verfahren oder zu Entwicklungen innerhalb des Projekts. Mit Zustimmung der Verfasserin oder des Verfassers kann dieser im Katalog veröffentlicht werden.
9. Ausstellung und Katalog
Der Katalog 2027 soll im ersten Quartal 2027 erscheinen.
Die ausgewählten und im Katalog veröffentlichten Exponate bilden die Grundlage für die im Laufe des Jahres vorgesehenen Ausstellungen.
Vielen Dank für Ihre Zeit, Ihre Erfahrung und Ihre Bereitschaft, RHEIN!ROMANTIK? mit Ihrem persönlichen und unabhängigen Blick zu begleiten.
Walter Nussbaum
